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Anmeldungen in der Geschäftsstelle der Volkshochschule Borchen:
Bürgerbüro im Rathhaus der Gemeinde Borchen
Unter der Burg 1
Telefon: 05251 / 3888-121
Telefax: 05251 / 3888-200
Anmeldungen bitte während der Öffnungszeiten der Geschäftsstelle im Bürgerbüro:
Montags - Donnerstags: 7.30 - 18.00 Uhr
Freitags: 7.30 - 12.30 Uhr
Samstags: 10.00 - 12.00 Uhr
Selbstverständlich sind die Anmeldungen unter -> Kursprogramm (Microsite) auch direkt Online möglich!
Die Anmeldung kann auch schriftlich erfolgen (bitte Anmeldeformular auf dieser Internetseite benutzen, persönlich bzw. per Fax mit Abbuchungserklärung). Es empfiehlt sich, vor der schriftlichen Anmeldung telefonisch bei der Geschäftsstelle anzufragen, ob der Kurs noch nicht ausgebucht ist.
Zusätzlich sind Anmeldungen auch über dieser Internetseite, über www.vhs-paderborn.de oder per Mail an vhs@paderborn.de möglich.
Abbildung: Ihr Bürgerbüro im Rathaus Borchen -
Anmeldeformular zum Download (PDF Datei) [87 KB]
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Teilnahme
An den Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS) kann jede/r teilnehmen, der/die nicht mehr schulpflichtig ist, sich angemeldet und das Teilnehmerentgelt entrichtet hat. Bitte die Teilnehmerkarte zu den Veranstaltungen mitbringen. Die Kurse werden durchgeführt, wenn sich wenigstens 10 Teilnehmer/ innen in der 1. Kursstunde eingeschrieben haben.
Entgelte
Die Entgelte - wie im Programm angegeben - sind bei der Anmeldung zu entrichten. Das Regelentgelt beträgt pro Unterrichtsstunde 2,00 Euro, ermäßigt für Ermäßigungsgrund a) bis d): 1,20 Euro, für Ermäßigungsgrund e) und f): 0,90 Euro. Bei EDV-Kursen: 3,00 Euro, ermäßigt: 2,00/1,50 Euro.
Zum Regelentgelt kann ein Zusatzentgelt erhoben werden.
Ermäßigung
Die Teilnahme an Kursen, Arbeitskreisen und Einzelveranstaltungen, soweit sie nicht Vortragsveranstaltungen sind, wird gegen Vorlage des Ausweises ermäßigt für:
a) Schüler/innen, Studenten/Studentinnen, Auszubildende,
b) Schwerbeschädigte und Körperbehinderte,
c) Wehrpflichtige im Grundwehrdienst oder zivilen Ersatzdienst,
d) Inhaber/innen von Familienpässen (bzw. Anspruchsberechtigte
im Sinne des Familienpasses), und bei Vorlage des entsprechenden Bescheids für
e) Sozialhilfeempfänger/innen
f) Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I oder II (ALG I, ALG II).
Die bei der Veranstaltung aufgeführten ermäßigten Entgelte sind
wie folgt anzuwenden:
Erster Betrag für Personen a) bis d); zweiter Betrag für Personen e) und f). In begründeten Fällen kann das Teilnehmerentgelt vom VHS-Leiter darüber hinaus ermäßigt werden. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich. Entgelterstattung erfolgt nur, wenn der Kurs von der Volkshochschule abgesagt wird.
Die Unterrichtsstunde (abgekürzt: UStd) umfasst 45 Minuten.
Haftung
Eine Garderobenversicherung besteht nicht! Die Teilnehmer/innen werden gebeten, auf ihre Garderobe selbst zu achten. Bei allen Reisen, Fahrten, Besichtigungen, Wanderungen und sportlichen Veranstaltungen tritt die Volkshochschule nur als Vermittler auf und haftet folglich nicht für Schäden jeglicher Art. Die Haftung der beauftragten Leistungsträger (z.B. Verkehrsunternehmen) bleibt hiervon unberührt. Es wird empfohlen, entsprechende Versicherungen abzuschließen.
Hausordnung
Die Volkshochschule genießt in Schulen Gastrecht. Wir bitten die Hausordnung zu beachten und in den Schulräumen nicht zu rauchen. Mit der Lösung der Teilnehmerkarte(n) erkennt der Teilnehmer/ die Teilnehmerin die allgemeinen Hinweise an.